AGB
- Home
- /
- AGB
SocialSchmiede
Ercan Caliskan
Fröndenberger str 18
58706 Menden
Deutschland
nachfolgend: Anbieter
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen
dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Vertragsschluss
Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst
eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen.
Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der
Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen
Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die
gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der
Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn
der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und
dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch
kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe,
Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde
hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter
herauszugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu
stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken
etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B.
Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht
rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter
berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben
Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden
Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch
entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur
Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter
(z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt,
Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist
insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder
die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf
ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine
Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden
zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des
herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter
gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und
Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der
Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die
Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2
Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund
besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in
diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht
äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung
des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine
eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen
werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail
benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist
widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung
wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der
Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Zahlungsverzug & Sperrung von Leistungen
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere
Leistungserbringung einzustellen, bis die offenen Beträge beglichen sind. Dies umfasst unter
anderem die Deaktivierung oder Einschränkung von Webseiten, das Pausieren laufender
Werbekampagnen oder die Einstellung sonstiger vereinbarter Leistungen. Weitere gesetzliche
Rechte des Anbieters bleiben unberührt. Nach Begleichung der offenen Beträge kann die
Leistungserbringung fortgesetzt werden, wobei der Anbieter für hierdurch entstandene
Verzögerungen nicht haftet.
Vertragslaufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, laufende Marketing-Betreuung) eine
Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere
12 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz Abmahnung wiederholt gegen
wesentliche Vertragspflichten verstößt oder eine Partei zahlungsunfähig wird.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet,
Wartungsarbeiten, Updates oder die Betreuung laufender Kampagnen durchzuführen. Der Anbieter
ist berechtigt, sämtliche mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Systeme und Leistungen (z.
B. Hosting, Werbekampagnen, Automatisierungen) zum Vertragsende zu deaktivieren.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende sämtliche benötigten Daten zu sichern. Eine
Datenbereitstellung oder Migration nach Vertragsende ist nur gegen gesonderte Vergütung
möglich.
Kündigung und Abbruch bei einmaligen Projekten (z. B. Webseitenerstellung)
Erfolgt eine Kündigung oder ein Abbruch eines einmaligen Projekts durch den Kunden nach
Vertragsabschluss, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Soweit im Angebot keine gesonderte Regelung getroffen wurde, sind mindestens 50 % des
vereinbarten Auftragswerts als Entschädigung zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits erstellte Entwürfe, Layouts oder Quellcodes verbleiben beim Anbieter, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe oder Übergabe erfolgt nur gegen
gesonderte Vergütung.
Kündigung bei laufenden Werbekampagnen (Meta Ads, Google Ads, etc.)
Wird eine laufende Werbekampagne durch den Kunden vor dem ursprünglich vereinbarten
Zeitraum beendet, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig
abzurechnen. Bereits gebuchte Werbebudgets, die über Drittanbieter (z. B. Meta, Google)
abgerechnet werden, unterliegen den jeweiligen Bedingungen der Plattformbetreiber und können
nicht durch den Anbieter erstattet werden.
Der Kunde ist für die rechtzeitige Kündigung und Beendigung der Werbekonten selbst
verantwortlich, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich mit der Verwaltung und Deaktivierung
beauftragt wurde.
Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung
liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr;
diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen
bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter
jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei
regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei
vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei
Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters
für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter
aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht
werden.
Leistungen für Webseiten
Erstellung von Webseiten
Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung
von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung
bestehender Webseiten (z.B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen
und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden
geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, sind die erstellten Webseiten
für Mobilgeräte optimiert.
Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind die Erstellten Webseiten für alle gängigen
Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des
Browsers).
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder
Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder
sonstiger Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies
individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern.
Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart
haben, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der
Webseite verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle
Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen
Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die
Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der
Anbieter Generatoren. Der Anbieter schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den
Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung
rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen
des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der
Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in
diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen
nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat
der Kunde dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und
Abnahme der Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern
individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der
Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der
spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den
Parteien.
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar
zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als
Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine
Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen
Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf
eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Wartung und Pflege von Webseiten
Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem
Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann
auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen
Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters
in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualvereinbarungen.
Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die
anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen
Version durch den Anbieter. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf.
individualvertraglich vereinbart werden
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters
kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu
wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt
werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig
herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der
Kompatibilität beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige
Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im
Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“
bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite,
insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn,
dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite, laufender Werbekampagnen
oder sonstiger durch den Anbieter erbrachter Leistungen eigenmächtig Änderungen vor – sei es
wissentlich oder unwissentlich –, die zu Funktionsstörungen, Beeinträchtigungen oder negativen
Auswirkungen auf die Performance führen, übernimmt der Anbieter keine Haftung für daraus
entstehende Fehler oder Schäden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über solche Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Entsteht durch die eigenmächtigen Änderungen ein Mehraufwand zur Wiederherstellung
der ursprünglichen oder einer funktionsfähigen Version der Webseite, Werbekampagne oder
sonstiger betroffener Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, diesen Mehraufwand dem Kunden
nach den geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
Marketing und Content
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet
der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von
Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv
beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es
sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein
bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht
geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben
SEA-Kampagnen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen,
schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von
Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der
Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne
von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEADienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich
vereinbart haben.
Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf
Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter
unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung,
insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor
Durchführung der Kampagne.
Social Media Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und /
oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische
Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur
Verfügung zu stellenden Inhalte.
Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner
Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell
über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt
werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des
individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht
geschuldet.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der
Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich
zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten
Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem
Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in
der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine
Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der
Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der
Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.
Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter
des Kunden
Content-Marketing und Pressemeldungen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing
(Texterstellung/Copywriting) und / oder die Erstellung von Pressemeldungen, richtet sich die
Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.
Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text
fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und
Freigabe übersenden. Es wird bei Pressemeldungen nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum
festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw.
Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung
neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen.
Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder
Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden
freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter
ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Mängelgewährleistung,
Haftung und Freistellung“.
Haftungsausschluss für Drittanbieter-Tools & Plattformen
Soweit der Anbieter Drittanbieter-Dienste oder -Plattformen für die Umsetzung der beauftragten
Leistungen nutzt (z. B. Werbeanzeigen über Meta, Google oder andere Plattformen, Webhostingoder Analyse-Tools), haftet der Anbieter nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder
Leistungsstörungen, die durch diese Drittanbieter verursacht werden. Der Anbieter hat keinen
Einfluss auf Änderungen an den Richtlinien, Algorithmen oder technischen Spezifikationen dieser
Drittanbieter und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. Eventuelle Anpassungen oder
Neuimplementierungen aufgrund von Änderungen durch Drittanbieter sind vom Kunden gesondert
zu beauftragen
Beratung und Consulting
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der
Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des
Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine
Rechtsberatung geschuldet
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein
bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann
geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
UX- / UI-Beratung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-
(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung
ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden
und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine
Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate,
Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann
geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen
Angebots.
Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung,
schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die
Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt
es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B.
Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn,
dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen
Angebots.
Gestaltung und Design
Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und
Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst
genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage
beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von
Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus
der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich
keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen
Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des
Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in
geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der
Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht
auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden
Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung)
nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere
Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt
erstellen.
Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an
Dritte weitergegeben werden
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden
zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in
einem gängigen Dateiformat zugesandt.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den
erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert
wird.
Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über
Schlussbestimmungen
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den
entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener
Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der
Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.
Referenzvermerk und Backlink
Der Anbieter ist berechtigt, nach Fertigstellung der Webseite im Footer der Webseite des Kunden
einen dezenten Urheberhinweis in Form eines Logos sowie eines von ihm bestimmten kurzen
Textes mit einem Backlink zur Webseite des Anbieters zu platzieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Anbieters zu entfernen oder zu verändern. Eine Entfernung des Hinweises kann auf Wunsch des
Kunden gegen Zahlung einer gesondert zu vereinbarenden Vergütung erfolgen.
Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, den Urheberhinweis optisch zu verstecken, zu verkleinern
oder auf andere Weise unkenntlich zu machen.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere
Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos,
DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder
Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm
verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten
(bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang
zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Sonstiges
Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die
Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in
der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit
bestehenden Verträgen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung
per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung
gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte
Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens
hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Stand: 04.05.2025